Schulwesen


Anfänge des Schule in Hasborn im 18. Jahrhundert
von Anne Lermen


Hasborn war seit 1332 im Besitz der Erzbischöfe von Trier. Deren weltlicher Machtbereich wurde, nachdem sie die Kurfürstenwürde erlangt hatten, Kurfürstentum Trier oder kurz Kurtrier genannt.
In Kurtrier führte der Erzbischof-Kurfürst Johann Hugo von Orsbeck (1676 bis 1711) im Jahr 1685 die Schulpflicht ein. Sie galt für alle Kinder zwischen 7 und 11 Jahren. Die Landgemeinden in den Pfarrorten Kurtriers sollten Lehrer (Ludimagister) in Dienst nehmen und Räumlichkeiten für den Unterricht zur Verfügung stellen. Die Schulaufsicht sollte dem örtlichen Pfarrer obliegen. Kontrolliert wurde die Umsetzung dieser kurfürstlichen Anweisungen bei den kirchlichen Visitationen.

Bei der Visitation 1712 musste Weihbischof Johannes Matthias von Eyhs, feststellen, dass es in Hasborn noch keine Schule gab. Deshalb ordnete er an: Die Gemeinde soll dafür sorgen, dass ein Schulhaus gebaut wird und einen geeigneten Lehrer zum notwendigen Unterricht der Kinder einstellen.
Wann die Gemeinde die Anweisung des Visitators zum ersten Mal umgesetzt hat, ist uns nicht bekannt.
Von drei um 1700 geborenen Männern wissen wir aus den Archivalien, dass sie zumindest ihren Namen schreiben konnten. Sie mussten also in den Genuss von Unterricht gekommen sein.

Für die Jahre 1725, 1728 und 1730 sind Lehrer bezeugt. 1725 machte der Ludimagister Nikolaus Sitter für den erblindeten Hasborner Pastor einen Eintrag ins Kirchenregister. 1728 wird J. H. Schlitz, Magister in Hasborn, beim „Waldstreit“ zwischen Hasborn und Dautweiler genannt.
1730 erstellte der Schulmeister Caspar Dreymüller eine Liste mit den Namen der 10 gemeinß man von Hasborn/Dautweiler für den schreibunkundigen Meier Hans Peter Besch.

Transkription der Liste1:

It(em) daß Dorf Hasboren und Dauttweiller bestehet in 10 gemeinß man
1 Erstlich Hans Peter Besch Hochgerichtsmeier
2 Dietrich Thome
3 Matheis Kuhn
4 Niklas Scherer
5 Jost Bartes
6 Thomas Maldener
7 Niklas Hargart
8 Martin Jäckel von Dautweiler
9 Johannes Wilhelm von Dautweiler
10 Niklas Backes von Dautweiler
geschehen zu Hasboren den 12. Juniuß 1730
Casbar Drey müller schollmeister und schreiber zu Hasboren


Wo diese Lehrer unterrichteten (ob in einem Schulhaus oder in einer gemieteten Schulstube) und wo sie gewohnt haben, ist uns nicht bekannt.
Die Ludimagister waren im Dorf nicht sesshaft. Sie wurden jeweils für die Wintermonate angestellt.
Ihre Besoldung in Hasborn sah so aus:
Die Gemeinde stellte ihnen Wohnraum und das Brennholz zur Verfügung. Die Eltern zahlten Schulgeld, das die Lehrer selbst einsammeln mussten. Die Höhe des Betrages ist nicht bekannt.
Die Ludimagister vermittelten ihren Schülern lediglich Grundkenntnisse im Lesen und Schreiben.
Die Aufsicht über die Schule übte der örtliche Pfarrer aus.

Bei der kirchlichen Visitation im Jahr 1739 in Hasborn konnte der hochwürdigste Herr Weihbischof Lotharius Fridericus von Nalbach feststellen: Eine Schule ist vorhanden und die Jugend besucht die Schule und den Kathechismus gewissenhaft. Wo diese Schule stand und ob sich darin auch eine Lehrerwohnung befand, konnte nicht mehr ermittelt werden.
 
1744 hatte sich der diesjährige Schulmeister, dessen Name leider nicht genannt wird, in der Wirtschaft von Peter Scholl mit Johannes Wilhelm mit worthen gezancket.

In den Jahren 1748 und 1754 ist der Schulmeister Niklas Heckmann in Hasborn bezeugt.
1748 war er Trauzeuge für Martin Thiel.
Beim Jahrgeding 1754 zeigte der Meier an, dass der Schulmeister Niclas Heckmann ihm geklagd, daß der Johannes Jäckel sein buben geschlagen.
Der Bub hieß Joseph, war damals 14 Jahre alt und wurde später auch Lehrer wie sein Vater.

In wie vielen Wintern Nikolaus Heckmann in Hasborn die Schule gehalten hat, wissen wir nicht.2

1755 scheinen die Hasborner Eltern in der Beachtung der Schulpflicht so nachlässig gewesen zu sein, dass der Hochgerichtsmeier dem Amtsverwalter beim Jahrgeding meldete, dass sie ihre Jugend gar schlecht zur schulen schicken thäten. Der kurtrierische Amtsverwalter des Amtes Grimburg Aldringen drohte den Eltern einen Goldgulden Strafe an, wenn sie ihre Kinder weiterhin zu Hause lassen sollten. Das Schulgeld mussten sie trotzdem voll bezahlen. Und zwar sollten es die Schöffen für den Lehrer eintreiben. Üblicherweise sammelte er es selbst ein. Sollten die Schöffen beim Eintreiben des Schulgeldes nachlässig sein, mussten auch sie mit einem Goldgulden Strafe rechnen.
Der erste Lehrer, der in Hasborn sesshaft wurde, war Joseph Heckmann, Nikolaus Heckmanns Sohn.
Verheiratet war er mit Barbara François, einer Verwandten von Pfarrer Johann François, der von 1730 bis 1775 in Hasborn Pastor war. Das Ehepaar hatte 9 Kinder. Joseph Heckmann wohnte ständig im Dorf, hielt die Schule und übte auch das Amt des Küsters aus. In den Archivalien finden wir ihn 17703 zum ersten Mal als Schulmeister erwähnt. In diesem Jahr setzte er für Mathias Thome ein Schreiben auf.

Clemens Wenzeslaus, Prinz von Polen und Herzog von Sachsen, war der letzte Erzbischof und Kurfürst Kurtriers. Er regierte von 1768 bis zum Einmarsch der französischen Revolutionstruppen 1794. Der aufgeklärte Erzbischof-Kurfürst war bestrebt, das Bildungsniveau in seinem Kurfürstentum zu heben, und reformierte das Schulwesen.
Im April 1779 setzte er eine Schulkommission ein, die den baulichen Zustand der Schulhäuser in den Pfarrorten kontrollieren sollte.
Die Hasborner hatten zwei Jahre, bevor die kurfürstliche Kommission ihre Arbeit aufgenommen hatte, im Jahr 1777 auf dem Hiwwel nah bei der Kirche ein neues Schulhaus gebaut. Es stand an der Stelle des späteren Postamts (heute ein Mietshaus) und wurde erst nach 1956 abgerissen.
Diese Schule (Abb.,Nr. 30) war ein strohgedecktes Wohnhaus4 mit Schulstube und Lehrerwohnung. Besitzer war die Zivilgemeinde, der Bewohner Lehrer Joseph Heckmann mit seiner Familie.5
Schulstandort Nr. 30
Die Schulkommission stellte bei der Besichtigung der neuen Schule fest, dass die Treppe auf den Speicher und die Küchentür noch nicht eingebaut waren, außerdem erachtete sie es für notwendig, dass die Tische und Bänke im Klassenraum durch neue ersetzt würden.
Neben der Behebung dieser Mängel sollte die Gemeinde dem Schulmeister das Brennholz, das ja ein Teil seiner Besoldung darstellte, in Zukunft unter des bürger-meisters aufsicht liefern laßen, wo lezterer (der Bürgermeister) dann fleißig sorgen solle, daß die Fuder hinlänglich groß seyen.
Weil die Hasborner dem aber nicht nachkamen, wendete sich Pastor Betz als untere Schulaufsicht beim Jahrgeding im September 1781 an die weltliche Obrigkeit. Diese hatte die Möglichkeit, gegen die Bauern Zwangsmaßnamen zu ergreifen. Amtmann Gattermann6 befahl ihnen, bäncke und Trapp in kurzer Frist bey anfangen der Schuhle hinzustellen und übertrug dem Hochgericht die Aufsicht und Vollstreckung dieser Anordnung.

Auch die Qualifikation der Lehrer sollte auf Anordnung des Erzbischof-Kurfürsten überprüft werden.
Die Examinierung Joseph Heckmanns fand in St. Wendel beim dortigen Pfarrer statt, der sein Wissen und seine Auffassungsgabe prüfte. Im Visitationsprotokoll von 1785 wurde über den Schulmeister notiert: Joseph Heckmann, 56 Jahre alt, verheiratet, Dienstzeit von Jugend an, guter Lebenswandel, pünktlich, keine körperlichen Gebrechen.
Allerdings war das Ergebnis seiner Examinierung in St. Wendel zum Zeitpunkt der Visitation noch nicht bekannt gegeben worden. Weil wir aber wissen, dass Heckmann auch weiterhin in Hasborn Lehrer war, können wir annehmen, dass er den Test bestanden hatte.

Erzbischof-Kurfürst Clemens Wenzeslaus hatte sich auch zum Ziel gesetzt, die finanzielle Situation der Lehrer zu verbessern. So ordnete er zum Beispiel an, dass die Schulmeister auch das Küsteramt zu übernehmen hatten, was ihnen Mehreinnahmen garantierte. Der Lehrer sollte sich auch nicht mehr mit den Bauern wegen des Schulgeldes für ihre Kinder auseinandersetzen müssen. Ein Beauftragter der Pfarrgemeinde sollte diese mühsame Aufgabe des Einsammelns übernehmen und das Geld dem Lehrer in einem Betrag aushändigen.
Bei der Visitation 1785 wurde Pastor Betz ausdrücklich gefragt, wie die Einkünfte Joseph Heckmanns zu vergrößern seien. Da Heckmann ja schon immer auch als Küster tätig war, lautete die Antwort des Pastors: Der Schulmeister wird eine Aufstellung (seiner Einnahmen) beilegen, und wie sie vermehrt werden können, weiß ich kein Mittel.
Am 3. Jan. 1780 notierte Pastor Betz: ein kurfürstliche Ordinance (Anordnung) bekommen zu Folg alle Schulkinder den Felbiger Kathechismus haben sollen und die biblische Geschichten Buch … ich den Hasborner vorgelesen auf dem Kirchhof nach der Mess und durch den Schulmeister fortgeschickt auf Theley. Der Lehrer hatte in seiner Eigenschaft als Küster also auch Botengänge zu erledigen.

Auch die Kinder aus der dagstuhlischen Gemeinde Überroth, die nach Hasborn eingepfarrt war, besuchten im 18. Jahrhundert die Hasborner Pfarrschule . Im Visitationsbericht heißt es: Sie wird von ihnen fleißig bei gutem Wetter besucht.

Auch für die Mädchen9 galt die Schulpflicht. 1715 hatte das bischöfliche Offizialat angeordnet, dass „ … die Mächdlein von den schulbaren Buben separiert und für selbige ein besonderes Zimmer und Schulmeisterin ausgesehen werden.“10

1785 bei der Visiation fragte der Visitator, ob die Mädchen von den Jungen getrennt sitzen und erkundigte sich auch nach einer Lehrerin.
Den ersten Teil der Frage bejahte der Pastor, die Frage nach der Lehrerin blieb unbeantwortet. Über die Bildung der Mädchen wissen wir nicht viel.
Frauen traten in den Archivalien nur in Erscheinung, wenn sie als Witwe Familienvorstand geworden waren oder als Zeugen oder Beklagte vor Gericht standen.
1785 unterschrieb die Witwe Magdalena Scherer ein Schreiben der Gemeinde, die Witwe Katharina Thiel setzte ihr Handzeichen.
Joseph Heckmanns Sohn Nikolaus trat in die Fußstapfen seines Vaters und Großvaters und wurde auch Lehrer.
Ab 1784 mussten alle Lehramtsanwärter die vom Erzbischof-Kurfürsten gegründete Lehrerbildungsanstalt in Koblenz besuchen. Es ist anzunehmen, dass auch Nikolaus dort seine Ausbildung erhielt. Die Teilnahme am Studium war kostenlos.
1787 war er in der Hasborner Schule als Coadjutor seines Vaters, des Ludimagisters, tätig11.
Dann im Jahr 1792 wurde er selbst als Ludimagister bezeichnet. Er war also der Nachfolger seines Vaters in Hasborn geworden, der 1797 als der „alte Schulmeister“ bezeichnet wird.

Leider haben unsere Vorfahren, die die Schüler der Ludimagister aus dem 18. Jahrhundert waren, uns nichts Schriftliches hinterlassen. In den Archivalien können wir nur feststellen, wer zumindest seinen Namen schreiben konnte.

1762 unterschrieben 8 gebürtige Hasborner Männer eine Anwaltsvollmacht, 8 waren nach wie vor Analphabeten und setzten ihr Handzeichen. 1785 gab es nur noch zwei Analphaben, alle anderen gebürtigen Hasborner „Gemeinder“ (20 Männer) konnten schreiben. Der Schöffe Michel Vollmann, um 1743 geboren, wurde vom Amtsverwalter 1782 zum "Gemeinde Einnehmer und Ausgeber" bestellt, weil durch die bisherige von denen Bürgermeisteren geführte Einnahm, und ausgaben viele unordnungen entstanden waren. Für dieses Amt musste er lesen, schreiben und vor allen Dingen wohl auch rechnen können.

Damals waren die Kinder unentbehrliche Helfer in der Landwirtschaft, und viele Eltern sträubten sich gegen den Schulbesuch. Doch es gab auch Eltern, die ihren begabten Kindern Zugang zu mehr Bildung ermöglichen wollten. 1790 z. B. fragte Johann Wilhelm aus Überroth beim Pastor Betz an, ob er bereit wäre, nach Überroth zu kommen, um seinen Sohn zu unterrichten. Unterrichten wollte Betz den Jungen gerne, wenn er zum Unterricht nach Hasborn käme. In diesem Jahr wurden mehrere Rodter Kinder von ihm unterrichtet, von denen er notierte: dass sie auch etliche Zeiten kommen, meistenteils aber ausbleiben. Die Notiz von Pastor Betz aus dem Jahr 1789, dass einer, dessen Namen er nicht nennen wollte, in den lateinisch (!) abgefassten Synodalstatuten gelesen hätte, die Pastöre müssten die Pfarrhäuser auf eigene Kosten instand halten und die anderen angereizt hätte, die Renovierung des Pfarrhauses zu verweigern, lässt darauf schließen, dass der "Anreizer" Unterricht beim Pastor genommen oder eine Lateinschule besucht hatte.

1790 ist Niklas Vollmann Kirchenrechner, kann aber das Schriftliche nicht erledigen, weil er nicht wohl lesen kann. Die Abrechnung konnte er aber doch vorlegen. Sie war durch seinen Sohn aufgeschrieben worden.

Lehrer Derbach, von 1845 bis 1886 Lehrer in Hasborn, schrieb in der Schulchronik: „Die Pfarrei Hasborn hatte schon früh im achtzehnten Jahrhundert eine Elementarschule. Natürlich wurde damals hier, wie fast überall in jener Zeit auf dem Lande, nur in den Winter Monaten Schule gehalten. Daß diese Schule auch wirkte, fand ich schon vor dreißig Jahren an manchen alten Männern dahier, welche gegen 1770 und später die hiesige Volksschule besuchten und weiter keinen Unterricht genossen hatten. Darunter waren Männer wie z. Beisp. Joh. Adam Scholl, Mathias Maldener, (genannt Schneidermatz) Peter Schneider, Michel Maier, Nikolaus Thiel etc. etc., welche sehr gut lesen und schreiben konnten. Einige dieser Männer, wie Mathias Maldener, Michel Maier und Peter Schneider haben die damals in der Gemeinde nötigen Schreibereien, wie Kaufakte, Bittgesuche, Vormundschaftsrechnungen etc. ziemlich gut und auch schön geschrieben. Der genannte Michel Maier war sogar während der französichen Fremdherrschaft Mair der Meierei Hasborn und führte, ohne sonst einen Schreiber zu haben, die sämmtlichen Civilstandsacten etc. Einige dieser Männer schrieben eine sehr schöne Handschrift nach damaliger Schreibform, welche noch gut leserlich ist; namentlich der erwähnte Schneidermatz, von dem noch viele alte Schriften in manchen Familien dahier zu finden sind. Namentlich hatte (ich) ein Gebetbuch, in bunter Zierdeschrift, von demselben geschrieben, in Händen gehabt, das man hätte für Steindruck halten müssen und war dennoch mit dessen eigener Hand geschrieben.“


Die Abhandlung basiert hauptsächlich auf folgenden Quellen:
1. Protokolle der Gerichtsverhandlungen bei den Hasborner Jahrgedingen 1731 bis 1785 (ungedruckt, LHK 1 C 3863 und 3864)
2. Protokolle der Pfarrvisitationen 1712 und 1739 (gedruckt in: M. Stitz/J. Naumann, Pfarrvisitationen im Schaumberger Land, 2014)
3. Aufzeichnungen des Pfarrers Johann Philipp Betz, von 1775 bis 1798 Pastor in Hasborn (ungedruckt, Pfarrarchiv Hasborn)
    Protokoll der Pfarrvisitation 1785 (ungedruckt, Pfarrarchiv Hasborn, Transkription Dr. M. Stitz, Übersetzung Harald Lermen)
4. Chronik, die Pfarrer Vincenz Bier verfasste, von 1885 bis 1893 Pastor in Hasborn (ungedruckt, Pfarrarchiv Hasborn)
5. Hasborner Schulchronik (ungedruckt, Schule Hasborn)  


[1]  LHK 1 C 3813, S. 6
[2]  Er war auch an den Schulen in Tholey, Mettnich und Breitenbach/Kusel tätig.
[3]  LA Saarbrücken, Bes. H. Mü A 128, S. 213
[4]  Es war ein reines Wohnhaus ohne Scheune und Stall.
[5]  Siehe: Abb: Karte von 1824, Schule und Wohnhaus Nr. 30
[6]  1779 war das Hasborner Hochgericht zum kurtrierischen Amt St. Wendel gekommen.
[7]  Johann Ignaz Felbiger war ein Aufklärungsphilosoph und Pädagoge, der den Frontalunterricht propagierte.
[8]  Sie besuchen sie noch bis 1889.
[9]  Damals war Bildung für Frauen eher verpönt.
[10] Zitiert nach E. Becker-Neuerburg/F. Schmitt, Die katholische Volksschule in Wittlich bis zur Französischen Revolution,
       im  Kreis Bernkastel- Wittlich, Jahrbuch 1990, S. 121
[11]  Taufbuch, Pfarrarchiv Hasborn.